Inhalt

Barrierefreiheitserklärung

Einleitung

Das Amt Schwarzenbek-Land setzt sich dafür ein, ihre Website im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen barrierefrei zugänglich zu machen. Grundlage hierfür sind die Regelungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) des Bundes, insbesondere § 12a BGG, sowie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Diese Regelungen setzen die Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites öffentlicher Stellen in nationales Recht um.

Die konkreten technischen Maßnahmen orientieren sich an den Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.2 mit den Konformitätsstufen A und AA.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.amt-schwarzenbek-land.de.

Stand der Barrierefreiheit

Diese Webseiten sind teilweise barrierefrei, da nicht alle Anforderungen vollständig erfüllt sind.


Nicht barrierefreie Inhalte

a) Technische Barrieren

iFrames ohne Titel: Eingebettete Inhalte wie Karten oder externe Videos verfügen nicht über aussagekräftige Titel für Screenreader.

iFrames von Drittanbietern: Diese Inhalte stammen von externen Quellen und entsprechen nicht immer den Barrierefreiheitsstandards – eine Anpassung liegt außerhalb unseres Einflussbereichs.

Unvollständige HTML-Struktur: Beispielsweise werden "<h1>"-Überschriften nicht konsequent genutzt oder Formularfelder sind nicht korrekt mit "<label>"-Elementen verknüpft.


b) Inhaltliche Barrieren

Nicht barrierefreie PDF- und Office-Dokumente: Diese Dokumente weisen häufig fehlende semantische Struktur, nicht barrierefreie Tabellen oder unzureichende Alternativtexte auf.


c) Farb- und Designprobleme

eingeschränkte Skalierbarkeit bei Textvergrößerung:

Bei starker Vergrößerung des Textes ohne Veränderung der Fenstergröße kann es zu Überlagerungen oder unvollständiger Darstellung kommen. Besonders betroffen sind Navigationsbereiche und interaktive Elemente wie Formulare. Die Behebung dieser Einschränkungen ist vorgesehen. Im Rahmen künftiger Layout-Optimierungen wird die Darstellung für hohe Zoom-Stufen überarbeitet, um eine uneingeschränkte Nutzung sicherzustellen.


d) Unverhältnismäßige Belastung

Gemäß Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 kann für bestimmte Inhalte eine Ausnahme aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung geltend gemacht werden.

Trotz umfangreicher Bemühungen ist es uns derzeit nicht möglich, folgende Inhalte vollständig barrierefrei bereitzustellen:


Viele der veröffentlichten PDF- und Word-Dokumente entsprechen nicht den Anforderungen an die Barrierefreiheit. Häufig fehlen ihnen eine klare Struktur, aussagekräftige Alternativtexte für Bilder oder sie enthalten komplexe Tabellen, deren barrierefreie Aufbereitung einen erheblichen personellen und technischen Aufwand erfordern würde.

Wir sind bestrebt, neue Dokumente grundsätzlich barrierefrei zu gestalten. Sollten Sie ein bestimmtes Dokument in einer barrierefreien Version benötigen, kontaktieren Sie uns gerne – wir stellen Ihnen diese nach Möglichkeit zur Verfügung.


Weitere Informationen zur Barrierefreiheit der Dienstleistung

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Die Dienstleistungen kommen aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein. Die Barrierefreiheit wird dort sichergestellt.

Beschreibungen und Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung

Die Dienstleistungen kommen aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein. Die Barrierefreiheit wird dort sichergestellt.


Erstellung und Überprüfung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 08.09.2026 erstellt.


Eine Selbstbewertung (interne Tests mit verschiedenen Browsern und Tastaturnavigation) wurde durchgeführt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 08.09.2026 überprüft.


Feedback und Kontaktangaben

Wenn Ihnen Barrieren bei der Nutzung unserer Website auffallen oder Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, kontaktieren Sie uns bitte.

Ihr Hinweis auf eine Barriere oder einen Fehler in diesem Internetauftritt


Alle mit * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt sein, damit das Formular abgesendet werden kann.


Schlichtungsverfahren

Variante A – Öffentliche Stellen in Deutschland

(Kommunen, Landkreise, Behörden, öffentlich-rechtliche Einrichtungen)

Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Ansicht sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie sich an die in dieser Erklärung genannte Kontaktstelle wenden. Sollte innerhalb einer angemessenen Frist keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden. Die Schlichtungsstelle unterstützt bei der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zum Thema Barrierefreiheit.


Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 30 18 527 2805
E-Mail: schlichtungsstelle@bifg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de