Inhalt

Anmeldung der Eheschließung

Sie möchten sich das JA-Wort schenken!

Liebes Brautpaar,

wir freuen uns, dass Sie Interesse an unserem Standesamt haben.

Eine beabsichtigte Eheschließung muss bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz hat, angemeldet werden. Dabei wird die Ehefähigkeit beider Eheschließenden geprüft und etwaige Ehehindernisse und Eheverbote ermittelt.

Informieren Sie sich daher rechtzeitig, welche Unterlagen Sie benötigen. Sobald Sie alle Unterlagen zusammen haben, können Sie gemeinsam Ihre Eheschließung beim zuständigen Standesamt anmelden.

Die Eheschließung kann vor jedem anderen deutschen Standesamt erfolgen. In diesen Fällen teilt das Wohnsitzstandesamt das Ergebnis seiner auf die Anmeldung erfolgten Prüfung dem Eheschließungsstandesamt unter Zusendung der Unterlagen mit. Sie sollten zuvor jedoch den Termin mit dem gewünschten Standesamt abstimmen.

Unterlagen, die Sie für eine Eheschließung benötigen:


Sie sind ledig:

• aktuelle Abschrift aus dem Geburtenregister (keine Geburtsurkunde) - Sie erhalten diese Abschrift bei dem zuständigen Standesamt Ihres Geburtsortes -
• Gültiger Personalausweis oder Reisepass
• Erweiterte Meldebescheinigung - erledigt das Standesamt für Sie -

Sie waren schon einmal verheiratet:
• Eheurkunde mit Auflösungsvermerk oderEheurkunde und
• aktuelle Abschrift aus dem Geburtenregister (keine Geburtsurkunde) - Sie erhalten diese Abschrift bei dem zuständigen Standesamt Ihres Geburtsortes -
• Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
• Gültiger Personalausweis oder Reisepass
• Erweiterte Meldebescheinigung - erledigt das Standesamt für Sie -


Sie sind verwitwet:
• Sterbeurkunde des Ehegatten
• Eheurkunde der Vorehe
• aktuelle Abschrift aus dem Geburtenregister (keine Geburtsurkunde) - Sie erhalten diese Abschrift bei dem zuständigen Standesamt Ihres Geburtsortes -
• Gültiger Personalausweis oder Reisepass
• Erweiterte Meldebescheinigung - erledigt das Standesamt für Sie - 

Sie haben eine ausländische Staatsangehörigkeit:
Bitte nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf.

Sie haben gemeinsame Kinder:
• Geburtsurkunde
• Vaterschaftsanerkennung
• Sorgerechtserklärung

Urkunden:
Alle Urkunden müssen grundsätzlich im Original vorgelegt werden. Sollten Ihre Dokumente nicht in deutscher Sprache ausgesellt sein, müssen diese von einem gerichtlich zugelassenen Dolmetscher ins Deutsche übersetzt werden.
Informationen zu zugelassenen Dolmetschern unter: https://www.justiz-dolmetscher.de
Bitte prüfen Sie ebenfalls, ob die ausländischen Urkunden für den Gebrauch in Deutschland eine Apostille oder eine Legalisation benötigen. Detaillierte Informationen auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.


Welche Unterlagen zur Prüfung Ihrer Ehefähigkeit benötigt werden, hängt immer vom Einzelfall ab. Für nähere Auskünfte und Informationen nehmen Sie gerne direkt Kontakt mit uns auf.

Gebühren:
•   60,00 € (Anmeldung der Eheschließung)
• 100,00 € (wenn mindestens ein Eheschließender ausländischer Staatsangehöriger ist)
•   20,00 € (Eheurkunde)
•     6,00 € (erweiterte Meldebescheinigung je Eheschließender)

Weitere mögliche Gebühren für
• Namensführung
• Eheschließung außerhalb der Dienstzeiten/Öffnungszeiten im Amtsgebäude 100,00 €
• Eheschließung außerhalb der Diensträume (Außentrauort, innerhalb der Dienstzeiten) 150,00 €
• Eheschließung außerhalb der Dienstzeit und Diensträume (Außentrauort, außerhalb der Dienstzeiten) 200,00 €

Sollten Sie sich dafür entscheiden in unserem Außentrauort zu heiraten, kommen zusätzlich Kosten von den Eigentümern hinzu. (Bereitstellung Trauzimmer 195,00 € zzgl. MwSt.)
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung der Eheschließung frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Termin erfolgen kann. Hinsichtlich Reservierungen nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit uns auf.