Eheschließung
Zuständige Behörde:
Gülzower Straße 1
21493 Schwarzenbek
Ansprechpartner:
Leitung
Fachbereich Ordnung und Soziales
Standesamt
Anmeldung zur Eheschließung
Sie möchten sich das JA-Wort schenken!
Die Eheschließung ist beim Standesamt Ihres Wohnsitzes anzumelden. Die Anmeldung kann frühstens 6 Monate vor der Hochzeit erfolgen.
Sollten Sie nicht beim Standesamt Schwarzenbek-Land heiraten wollen, ist es trotzdem notwendig, hier zunächst die Eheschließung anzumelden. Die Terminabsprache mit Ihrem Heiratsstandesamt muss durch Sie erfolgen. Bitte treffen Sie diese Absprachen vor der Anmeldung.
Wenn Sie, Ihre Verlobte oder Ihr Verlobter eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, ist eine vorherige persönliche Beratung im Standesamt erforderlich. Wollen Sie im Ausland heiraten, setzen Sie sich bitte unmittelbar mit dem entsprechenden Standesamt oder aber der konsularischen Vertretung des betreffenden Landes in Verbindung.
Die Anmeldung kann nur nach vorheriger Terminabsprache durchgeführt werden.
Benötigte Unterlagen
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Amt Schwarzenbek-Land haben, volljährig sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und noch nicht verheiratet oder verpartnert waren, müssen Sie zur Anmeldung folgendes vorlegen:
- Personalausweis oder Reisepass
- beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtsregister (erhalten Sie bei Ihrem Geburtsstandesamt)
- ggf. Geburtsurkunde von gemeinsamen Kindern
Weitere Unterlagen
Es gibt Fälle, in denen weitere Unterlagen vorgelegt werden müssen, zum Beispiel bei geschiedenen oder ausländischen Verlobten.
Bitte nehmen Sie in diesen Fällen Kontakt mit dem Standesamt auf.