Gleichwertigkeit einer Qualifikation online beantragen

Der Antrag auf die Anerkennung der gleichwertigkeit einer Sachkunde gemäß GefStoffV §2, Absatz 17, Satz 3, in Verbindung mit § 19a GefStoffV die Anerkennung ausländischer Qualifikationen sowie die Anerkennung der Gleichwertigkeit einer Qualifikation (§ 15 c Abs. 3 i. V. m. Anhang I Nummer 4.4 Abs 1 Satz 3 GefStoffV) zur Anwendung bestimmter Biozid Produkte soll online durchführbar sein.
Die anwendende Person soll demnach die Möglichkeit haben, erforderliche Unterlagen für die Anerkennung einer Sachkunde online einzureichen. Diese Unterlagen sollen der sachbearbeitenden Person weitergeleitet werden, damit der Vorgang bear-beitet werden kann. Ziel ist es, der anwendenden Person die Anerkennung einer Sachkunde online zu ermöglichen, oder den Antrag der Anerkennung (mit Begrün-dung) abzulehnen.
Das Produkt des Antrags ist ein Bescheid, welcher aussagt, dass die Qualifikation gleichwertig zu einer Sachkunde ist.


Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

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Worauf muss ich sonst noch achten?

Die Anerkennung der Gleichwertigkeit einer Sachkunde ist an folgende Vorraussetzungen geknüpft:

  • qualifizierte Aus- oder Weiterbildung, die der geforderten Sachkunde für die geplanten Tätigkeiten und Verwendungen vergleichbar ist 
  • Nachweise von ausländischen Qualifikationen in deutscher Sprache
    Wird für die Verwendung von Biozid-Produkten die Anerkennung einer anderweitigen Aus- oder Weiterbildung als gleichwertig mit einem Sachkundelehrgang benantragt, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Kenntnisse und Fertigkeiten im Sinne von Anhang I Nr. 4.4 Abs. 3 GefSoffV erworben wurden.

Wie hoch sind die Kosten?

Für die Nutzung dieses Portals fallen keine Gebühren an. Jedoch werden Verwaltungsgebühren bei einigen Verfahren gemäß der aktuellen Gebührenordnung des Landes Schleswig-Holstein fällig.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

Abhängig vom Verfahren, max. 30 Minuten

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Der Antrag wird direkt digital an die Behörde gesendet. Die Bearbeitungsdauer der Behörde ist abhängig von der Vollständigkeit Ihrer Angaben und der notwendigen Unterlagen.

Was es sonst noch zu wissen gibt?

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wer kann mir helfen?

  • Ansprechpartner: Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord
    Adresse: Seekoppelweg 5a, 24113 Kiel

  • Tel. +49 431-6407-0
  • poststelle-ki@arbeitsschutz.uk-nord.de

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz

Rechtsgrundlagen

§ 2 Absatz 17 Satz 3 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 19a der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 15 c Abs. 3 i. V. m. Anhang I Nr. 4.4 Abs. 1 Satz 3 u. Abs. 2 GefStoffV