Zulassung für Neufahrzeug beantragen

Die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges (Erstzulassung) erfolgt auf Antrag durch die Zulassungsbehörde. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.


Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Folgendes wird benötigt, um den Dienst zu verwenden:

  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) (je nach Vorgang)
  • Sicherheitscodes von Zulassungsbescheinigung I und II (je nach Vorgang)
  • Sicherheitscodes Kennzeichen (je nach Vorgang)
  • Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder EU-ID-Card mit jeweils freigeschalteter eID-Funktion
  • Smartphone (Hinweis: Wenn Sie sich mit Hilfe Ihres Smartphone ausweisen, empfiehlt es sich alle Schritte direkt am Smartphone durchzuführen)
  • IBAN (je nach Vorgang)
  • Gültige Hauptuntersuchung (je nach Vorgang)
  • Kennzeichenreservierung (je nach Vorgang)

Folgende Sonderkennzeichen sind von Online-Bearbeitung ausgeschlossen: rote und ausgenommen bei einer Außerbetriebsetzung auch grüne Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, „E“ und „H“-Kennzeichen, Saisonkennzeichen und Wechselkennzeichen.

Wie hoch sind die Kosten?

Je nach Vorgang und Zulassungsstelle fallen unterschiedliche Kosten an. Die genauen Gebühren können erst nach vollständiger Eingabe der Daten ermittelt werden. Sie werden mittels ePayment erhoben.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

Je nach Vorgangsart ca. 15 Minuten.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Je nach Vorgangsart sofort bzw. innerhalb von 3 Arbeitstagen. Die innerhalb der Vorgangsbearbeitung bereits durch Sie entwerteten Fahrzeugdokumente und Plaketten werden Ihnen im Anschluss - je nach Vorgang - postalisch neu zugestellt.

Wann wird meine Zulassung wirksam?

Bitte beachten Sie, dass die Zulassung im Regelfall erst drei Tage nach Versenden der Zulassungsunterlagen durch die Zulassungsbehörde wirksam wird, sofern Sie keine Umschreibung mit Kennzeichenbeibehaltung beantragen.

Wer kann mir helfen?

  • Sonstige Anfragen (z.B. zu Terminvereinbarungen) richten Sie bitte an Ihre örtliche Zulassungsbehörde.

    Bei Fragen zum Onlinedienst wenden Sie sich an:

  • Tel. +49 40 428 46 1551
  • dataportcallcenter@dataport.de