Wohngeld - Mietzuschuss Erstantrag

Sie können Wohngeld als Mieter (Mietzuschuss) erhalten. Hierfür müssen Sie einen Antrag bei Ihrer für Sie zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Einfaches Servicekonto.

In Schleswig-Holstein ist für die Authentifizierung mit der eID die Anmeldung über das Servicekonto Plus notwendig. Sie können aber das Einfache Servicekonto verwenden, wenn Sie die Unterschrift-Seite im Online-Dienst ausgefüllt an die Wohngeldstelle zurücksenden.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Um Wohngeld zu erhalten müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Bitte beachten Sie unser Hilfedokument „Wohngeld: Häufig gestellte Fragen und Erläuterungen“ weiter unten auf dieser Seite.
Keinen Anspruch auf Wohngeld hat/haben

  • wer Bürgergeld erhält.
  • wer Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung erhält.
  • wer Hilfe zum Lebensunterhalt oder eine andere Transferleistung erhält, bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind.
  • alleinstehende Studenten, die dem Grunde nach einen BAföG-Anspruch haben. Dies gilt auch, wenn der BAföG-Antrag allein aufgrund des Einkommens der Eltern oder des eigenen Einkommens abgelehnt wurde.
  • alleinstehende Auszubildende mit einem Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).

Wie hoch sind die Kosten?

Es fallen keine Gebühren an.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

Ca. 45 - 75 Minuten. Bitte suchen Sie sich vor Antragstellung alle Einnahmen und Ausgaben zu Ihrer Person bzw. Familie heraus und halten Sie diese zum Hochladen bereit. Eine Unterbrechung der Bearbeitung ist möglich. Ihre Antragsdaten können zwischengespeichert werden.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Hinweise zu den durchschnittlichen Bearbeitungszeiten entnehmen Sie bitte den Informationsangeboten der zuständigen Wohngeldbehörden.

Was es sonst noch zu wissen gibt?