Inbetriebnahme oder der wesentlichen Änderung einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage online anzeigen

Gehen Sie in Ihrem Betrieb mit organischen Lösemitteln um? Dann müssen Sie die Anlage eventuell bei der zuständigen Behörde anzeigen.

Anzeige einer Anlage nach 31. BlmSchV

Gemäß § 5 Abs. 2 der 31. BImSchV sind bestimmte in Anhang I der Verordnung genannte Anlagen, in denen unter Verwendung organischer Lösemittel Tätigkeiten nach Anhang II der Verordnung durchgeführt werden, die neu errichtet oder wesentlich geändert werden, der zuständigen Behörde vor Inbetriebnahme anzuzeigen.
Mit diesem Online-Dienst haben Sie die Möglichkeit, eine entsprechende Anzeige zu erstellen und diese der zuständigen Behörde zu übersenden.


Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Im Rahmen dieses Anzeigeverfahrens können Sie auch Bilder und Dokumente als Anhang zur Anzeige hochladen.

Wie hoch sind die Kosten?

Für die Prüfung der Anzeige können Gebühren erhoben werden. Die Behörde wird sich gegebenenfalls mit Ihnen in Verbindung setzen.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

ca. 15-30 Minuten

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

ca. 1 Tag

Wer kann mir helfen?

  • Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume – Abteilung 7

  • Tel. 04347 704-0
  • Poststelle-Flintbek@llur.landsh.de