Ausstellung eines Jagdscheins beantragen

Wenn Sie die Jagd ausüben möchten, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen einen Tagesjagdschein von der zuständigen Behörde ausstellen lassen.



Voraussetzungen

  • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
  • bestandene Jägerprüfung

Anträge / Formulare

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein. Wenn Sie die Jagd nicht regelmäßig ausüben möchten, dann können Sie einen Tagesjagdschein beantragen. 

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jagdschein erteilt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.

An wen muss ich mich wenden?

An die Kreise oder kreisfreien Städte.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausweis
  • Zeugnis der Jägerprüfung
  • aktuelles Lichtbild
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung

Rechtsgrundlage

§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

  • § 15 Absatz 1 - 3 und 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
  • § 15 Jagdgesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landesjagdgesetz - LJagdG)
  • Landesverordnung über die Prüfung zum Erwerb des ersten Jagdscheines (Jägerprüfungsverordnung)

Welche Gebühren fallen an?

Für die Ausstellung eines Jagdscheines werden Gebühren erhoben. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Behörde.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

Was sollte ich noch wissen?

Eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung erhält man zum Beispiel durch die Pacht eines Jagdreviers, durch die Ausstellung eines Jagderlaubnisscheines oder durch die Jagdeinladung eines Revierinhabers.

Eine Erteilung von Jagdscheinen an Ausländer, die keine deutsche Jägerprüfung absolviert haben, erfolgt nach Einzelfallprüfung. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Jagdbehörde.