Abfallrechtliche Betriebsnummern online beantragen

Wenn Sie als Unternehmen gefährliche Abfälle erzeugen, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen für jede betreffende Betriebsstätte eine Abfallerzeugnummer beantragen.

Behördliche Betriebsnummern als Erzeuger oder Entsorger von Abfällen identifizieren die einzelnen Betriebsstätten in unterschiedlichen abfallrechtlichen Verfahren. Behördliche Betriebsnummern sind in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweisen, Begleit- und Übernahmescheinen anzugeben, identifizieren die Betriebsstätten aber auch in anderen abfallrechtlichen Formularen wie dem Entsorgungsfachbetriebszertifikat. Im Online-Dienst können behördliche Betriebsnummern als Erzeuger oder Entsorger von Abfällen bzw. als von einem Erzeuger Bevollmächtigter elektronisch beantragt werden. Zudem besteht die Möglichkeit den zuständigen Behörden auf einfache Art Änderungen oder Löschungen bezüglich der Angaben zum Betrieb mitzuteilen.


Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Für die Vergabe der abfallrechtlichen Betriebsnummern sind die unteren Abfallbehörden der Kreise und kreisfreien Städte sowie das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zuständig. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Betriebssitz, der abfallwirtschaftlichen Rolle des Betriebes (Erzeuger oder Entsorger) und danach, ob an der Betriebsstätte nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungs- oder anzeigepflichtige Anlagen betrieben werden. Im Online-Dienst werden Informationen zu der für den individuellen Antrag zuständigen Behörde angezeigt.

Wie hoch sind die Kosten?

Für die Vergabe der behördlichen Betriebsnummer können Gebühren erhoben werden. Ob und in welcher Höhe Gebühren erhoben werden, wird von der zuständigen Behörde festgelegt. Im Online-Dienst werden Informationen zu den für den individuellen Antrag zu erwartenden Gebühren angezeigt.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Die Dauer der Bearbeitung variiert je nach zuständiger Behörde.

Was es sonst noch zu wissen gibt?

Abfallrechtliche Online-Dienste der Länderarbeitsgemeinschaft GADSYS

Wer kann mir helfen?

  • GOES Gesellschaft für die Organisation
    der Entsorgung von Sonderabfällen mbH
    Havelstr. 7
    24539 Neumünster

  • Tel. 04321 999412
  • eNRV@goes-sh.de